Wenn Sie die Erklärung zum Verzicht auf eine Aufklärung nicht mehr vorliegen haben, wird man Ihnen in der Screening-Einheit, in der Sie die Untersuchung durchführen lassen, die Erklärung noch einmal zum Unterzeichnen aushändigen.
Ich habe den Abschnitt zur Verzichtserklärung nicht mehr. Können Sie mir noch einmal eine zusenden oder kann ich das vor der Untersuchung in der Praxis ausfüllen?
von Corinna Heinrich | Feb 10, 2016 | FAQ, ZS | 0 Kommentare