Gesetzlich ist geregelt, dass Untersuchungen mit Röntgenstrahlung nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung durchgeführt werden dürfen. Eine Ausnahme ist für das Mammographie-Screening-Programm geschaffen worden (Quelle: Röntgenverordnung).
Diese Reihenröntgenuntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Anzeichen einer Brustkrebserkrankung alle zwei Jahre angeboten. In dieser Altersgruppe haben Frauen das größte Risiko an Brustkrebs zu erkranken und zu sterben.
Das Mammographie-Screening ist die einzige wissenschaftlich als wirksam anerkannte Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Voraussetzung für den Nutzen dieser Brustkrebsfrüherkennung ist, dass die regelmäßigen Untersuchungen im Rahmen eines qualitätsgesicherten Programms durchgeführt werden mit besonderen fachlichen Fähigkeiten der ÄrztInnen sowie eine kontinuierliche Auswertung der Ergebnisse. Das ist in Deutschland mit dem Mammographie-Screening-Programm erfüllt.
Die Mammographie als Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren dürfen daher nur speziell ausgebildete Ärztinnen im Screening-Programm anbieten und befunden.
Das Mammographie-Screening-Programm unterliegt einer strengen Qualitätskontrolle. Diese betrifft das gesamte mit Screening befasste Personal, welches besondere Ausbildungen durchlaufen muss.
Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen befundende Ärztinnen und Ärzte mindestens 5.000 Mammographie-Bilder pro Jahr beurteilen und regelmäßig Fortbildungen und jährliche Prüfungen absolvieren. Auch wird jede Mammographie von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander beurteilt.
Die Praxen im Mammographie-Screening-Programm, die Screening-Einheiten genannt werden, haben eine spezielle Zulassung dafür und müssen diese regelmäßig alle 30 Monate erneuern. Auch die Geräte unterliegen der strengsten Qualitätssicherung. Nur für diese Screening-Einheiten kann sichergestellt werden, dass die Untersuchung nach höchsten Qualitätsmaßstäben durchgeführt wird.
Alle Untersuchungsdaten werden anonymisiert, jährlich ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Das gibt es sonst für keine andere Brustkrebs-Früherkennungs-Maßnahme. Nur für das Mammographie-Screening-Programm kann unter anderem belegbar dargestellt werden, in welchen Stadien der Brustkrebs entdeckt wird, wie viele Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung zur Abklärung eines auffälligen Befundes eingeladen werden und bei wie vielen Frauen sich der Verdacht auf Brustkrebs bestätigt.