Es ist nicht unbedingt notwendig, dass die bisherigen Mammographie-Bilder Ihres Radiologen zur Screening-Untersuchung vorliegen.
Falls die früheren Bilder benötigt werden, kann die Screening-Praxis Ihre Röntgenaufnahmen bei Ihrem Radiologen oder Ihrer Radiologin anfordern. Hierfür kann Ihre Einwilligung erforderlich sein, um die Sie dann gebeten werden.