Im Mammographie-Screening-Programm begutachten immer zwei Ärztinnen oder Ärzte die Röntgenaufnahmen der Brust. Dazu nutzen die Ärztinnen und Ärzte moderne Computerprogramme, die unterschiedliche Vergrößerungen und Darstellungen der Mammographie-Bilder ermöglichen. Auffälligkeiten können auf diese Weise gut dargestellt, markiert und vermessen werden.
Die Beurteilung der Mammographie-Bilder wird dabei nicht gemeinsam von den ÄrztInnen durchgeführt, sondern unabhängig voneinander. Nur wenn die Mammographie dann als unauffällig eingestuft wird, besteht kein Verdacht auf eine bösartige Gewebeveränderung. Beurteilt hingegen ein der ÄrztInnen die Mammographie als auffällig, wird eine weitere Fachärztin oder Facharzt hinzugezogen.
Kann die Auffälligkeit nicht eindeutig als gutartig eingestuft werden, wird die Frau zu einer ergänzenden ärztlichen Untersuchung mit Ultraschall und ggf. Mammographie eingeladen („Abklärung“). Rund 30 von 1.000 untersuchten Frauen werden zu einer Abklärung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit dann als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei 6 Frauen wird die Diagnose Brustkrebs gestellt.