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Warum muss ich die Verzichtserklärung unterschreiben?

Sie haben vor jeder medizinischen Maßnahme (Behandlung) den Anspruch auf ein mündliches Aufklärungsgespräch durch den behandelnden Arzt oder Ärztin.

Wenn Sie möchten, können Sie aber auch auf das Aufklärungsgespräch vor der Untersuchung verzichten.

In diesem Fall sind die Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, Ihren Verzicht zu dokumentieren. Daher müssen Sie die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch unterzeichnen. Bitte bringen Sie die beigefügte Erklärung zu Ihrem Untersuchungstermin mit.

Quelle | Patientenrechtegesetz §630f (Dokumentation der Behandlung)
(1) „der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen…“
(2) (2) „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese,…Einwilligungen und Aufklärungen…“

Weiterführender Link zum Patientenrechtegesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]__1445590773631

Was ist, wenn ich die Verzichtserklärung nicht unterschreibe?

Die Screening-Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die Vorgaben des Patientenrechtegesetzes einzuhalten. Dazu gehört auch der Nachweis, dass eine Teilnehmerin, die kein Aufklärungsgespräch wahrgenommen hat, ausdrücklich auf die Möglichkeit zur persönlichen Aufklärung vor der Untersuchung verzichtet hat.

Wenn Sie also kein Aufklärungsgespräch wünschen, aber die Verzichtserklärung nicht unterzeichnen, darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden.

Gilt die Verzichtserklärung nur für dieses Mal oder zukünftig auch für alle weiteren Untersuchungen innerhalb des Screenings?

Die Verzichtserklärung gilt nur für die unmittelbar bevorstehende Mammographie-Untersuchung.

Sie haben vor jeder Screening-Untersuchung den Anspruch auf eine persönliche Aufklärung. Daher muss die Erklärung von Ihnen für jeden zweijährlichen Untersuchungstermin im Mammographie-Screening neu unterzeichnet werden, sofern Sie auf das Aufklärungsgespräch verzichten wollen.