Seite wählen

Werde ich als privat krankenversicherte Frau auch zum Mammographie-Screening eingeladen?

Auch privat krankenversicherte Frauen werden zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen. Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch auf die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms.

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden anhand der Daten der Einwohnermeldeämter identifiziert. Den Einwohnermeldeämtern ist zwangsläufig (Datenschutz) unbekannt, ob eine Frau gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Einwohnermeldeämter geben die Adressen an die Zentralen Stellen. Diese Zentralen Stellen richten die schriftlichen Einladungen zusammen mit Informationsmaterialien über das Programm zur Brustkrebs-Früherkennung gleichermaßen an gesetzlich und privat krankenversicherte Frauen.

Wenn ich jetzt nicht teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren wieder eine Einladung?

Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhalten nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung zur Brustkrebs-Früherkennung, auch wenn sie jetzt nicht teilnehmen

Sollten Sie nicht bis zur nächsten Einladung warten wollen, können Sie sich direkt an die Zentrale Stelle wenden, um einen früheren Untersuchungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin

Den größten Nutzen der Brustkrebsfrüherkennung haben Frauen bei einer regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie in einem organisierten Programm.

Warum muss ich mich für die Terminvergabe an die Zentrale Stelle wenden? Kann ich nicht direkt in der zuständigen Praxis anrufen?

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z. B. die Adresse von den Einwohnermeldeämtern) erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, beispielsweise auch wenn Sie umgezogen sind.

Ich kann den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen? Kann ich einen anderen Termin vereinbaren?

Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin für Ihre Mammographie-Screening-Untersuchung nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Ihnen den Terminvorschlag gesendet hat. Die Terminvereinbarungen und –verschiebungen können nur die Zentralen Stellen vornehmen.

Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die  Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin