Von wem wird das Programm getragen?
Das Mammographie-Screening-Programm wird von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getragen.
Das Mammographie-Screening-Programm wird von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getragen.
Eine Mammographie kann dann veranlasst werden, wenn bei Ihnen ein Verdacht auf Brustkrebs besteht. Sie selbst oder Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe können zum Beispiel einen Knoten getastet oder eine Ultraschalluntersuchung kann Auffälligkeiten gezeigt haben. Sie erhalten dann eine Überweisung für die Mammographie bei einem Radiologen oder einer Radiologin. Das trifft auf Frauen mit konkretem Verdacht auf Brustkrebs in jedem Alter zu.
Wenn Sie keinen konkreten Verdacht auf Brustkrebs haben und Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, wird Ihnen eine zweijährliche Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung in dem qualitätsgesicherten Mammographie-Screening angeboten. „Screening“ bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird.
Das Mammographie-Screening-Programm hat das Ziel, Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in einem so frühen Stadium zu entdecken, in dem der Tumor noch klein ist und die Lymphknoten noch nicht befallen hat. Dann haben Frauen die Chance auf eine günstige Prognose, schonendere Behandlung und darauf, vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt zu werden.
Das Mammographie-Screening-Programm garantiert dabei eine hohe Qualität der Untersuchung:
Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm einzuführen. Denn vorherige Studien in anderen Ländern hatten gezeigt, dass Frauen durch eine regelmäßige Teilnahme an der Brustkrebsfrüherkennung im Screening-Programm vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können. Diese Wirksamkeit konnte bislang für keine andere Brustkrebs-Früherkennungsmethode erbracht werden.
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben das größte Risiko, an Brustkrebs zu erkranken und zu versterben. Daher haben sie auch den größten Nutzen von einer regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie in einem organisierten Programm. Das Röntgen der Brust kann nicht tastbare, frühe Formen von Brustkrebs entdecken. Mit einer entsprechenden Behandlung verbessern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Heilung, denn Größe des Tumors und Ausmaß des Lymphknotenbefalls sind ein entscheidender Faktor für die Prognose. In den meisten Fällen sind zudem eine brusterhaltende Operation und eine schonendere medikamentöse Behandlung möglich.
Jede Brustkrebsfrüherkennungs-Methode hat jedoch auch Nachteile. Müssen Verdachtsfälle durch ergänzende Untersuchungen abgeklärt werden, können Frauen dadurch belastet werden. Durch die Brustkrebs-Früherkennung werden auch Tumore oder Krebsvorstufen entdeckt, die ohne diese Untersuchung nicht auffällig geworden und daher nicht behandelt worden wären.
Das Mammographie-Screening ist die einzige wissenschaftlich als wirksam anerkannte Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Voraussetzung dafür ist dass die regelmäßigen Untersuchungen im Rahmen eines qualitätsgesicherten Programms durchgeführt werden mit besonderen fachlichen Fähigkeiten der ÄrztInnen sowie eine kontinuierliche Auswertung der Ergebnisse. Das ist in Deutschland mit dem Mammographie-Screening-Programm erfüllt.
Deshalb erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening-Programm, wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind. Ob Sie das Angebot annehmen oder nicht, entscheiden Sie selbst. Denn Frauen bewerten die Vor- und Nachteile der Brustkrebs-Früherkennung für sich unterschiedlich.
Nein. Wenn Sie einen Sperrvermerk vorgenommen haben, erhalten Sie keine Einladung zum Mammographie-Screening. Denn in diesem Fall erhält die Zentrale Stelle nicht wie üblich Ihre Adressdaten vom Landeseinwohnermeldeamt. Die Zentrale Stelle kann diese Daten auch nicht anfordern (Datenschutzbestimmungen).
Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Zentrale Stelle zu kontaktieren und einen Termin für eine Mammographie-Untersuchung im Rahmen des Screening-Programms zu vereinbaren. Über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Zentralen Stelle oder können diese unter Telefon 030 /31 99 851-0 erfragen.
Ja, Sie können eine Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening Programms durchführen lassen, wenn Sie einen Herzschrittmacher haben.
Bitte besprechen Sie dies aber vor der Untersuchung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin. Sie sollten vor der Untersuchung auch der Radiologischen Fachkraft, die ihre Mammographie erstellt, mitteilen, dass Sie einen Herzschrittmacher tragen.